Kriseninterventionshilfen

Der Kindesschutz ist eine Verantwortung der gesamten staatlichen Gemeinschaft. Daraus resultiert die gesetzliche Verpflichtung des Jugendamtes zur Krisenintervention bei Notsituationen von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der sog. anderen Aufgaben. Zentrale gesetzliche Normierung ist die Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII als eine vorläufige Schutzmaßnahme mit Clearingsfunktion für Anschlusshilfen im Spektrum der Hilfen zur Erziehung.

Kriseninterventionshilfen

Kooperationsvereinbarungen zur Inobhutnahme mit den Jugendämtern der Stadt Koblenz sowie der Kreisverwaltungen Mayen-Koblenz, Rhein-Lahn-Kreis und Westerwaldkreis bilden die Grundlage für unser ausdifferenziertes Angebot an Kriseninterventionshilfen.

Sozialpädagogische Krisenintervention bietet die KJH Arenberg als eigenständiges stationäres Gruppenangebot seit Mai 1998 mit dem Konzept D.I.N.O. (Diagnose-Intervention-neue-Orientierung) an. Die Dynamik der Krisenverläufe, alters- entwicklungs- und lebenslagenbedingte Anforderungen der schutzbedürftigen Kinder und Jugendlichen und fallspezifische Clearingsbedarfe sowie unser Anspruch an einen sicheren Ort im Rahmen der Krisenintervention haben neben dem klassischen Angebot der Inobhutnahme zu einer Ausdifferenzierung der Unterbringungs- und Interventionsformen geführt.

Diese sind charakterisiert durch einen jeweils

  • zeitlich begrenzten/vorübergehenden Ersatz des Herkunftssystems/bisherigen Hilfesystems

  • dialogischen und intervenierenden Prozess der Bedarfsklärung und

  • eine lösungs- und ressourcenorientierte Assistenz und Anleitung

Wir unterscheiden

Die Inobhutnahme ist als kurzfristige Schutzmaßnahme zum Wohl des jeweiligen Minderjährigen eine eigenständige Hilfe nach dem KJHG. Sie umfasst die Unterbringung und die sozialpädagogische Beratung / Betreuung / Begleitung Minder­jähriger in Krisensituationen. Leitgedanke aller Handlungen der Inobhutnahme ist die Behebung akuter Krisen und die Klärung von Perspektiven des je­weiligen Minderjährigen unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes. In dieser Phase wird der / die Minderjährige in seiner gegenwärtigen Lage versorgt und beraten.

Über den generellen Auftrag der sozialpädagogischen Krisenintervention(Inobhutnahme) hinaus kann die Unterbringung  gemäß der Konzeption D.I.N.O. – Diagnose-Intervention-Neue-Orientierung – durch Beauftragung des fallführenden Jugendamtes einer umfassenderen systemisch orientierten psychologischen und sozialpädagogischen Diagnostik und Abklärung dienen. Die Versorgung, Aufsicht und sozial-emotionale Betreuung übernimmt die Wohngruppe. Die Herkunftsfamilie/das bisherige Hilfesystem  wird somit umfänglich entlastet; dem Kind/Jugendlichen wird ein neues Lebensfeld auf Zeit zur Sicherstellung des Diagnoseprozesses mit der Möglichkeit zu korrigierenden Erfahrungen geboten.

Hilfen nach dem Konzept FAH beinhalten die Perspektivenentwicklung und Förderung der Erziehungsfähigkeit der Eltern sowie die Schaffung der Voraussetzungen zur Übernahme der Erziehungsverantwortung. Dies setzt voraus, dass Defizite in der Erziehungsfunktion der Eltern erkannt und von diesen –idealtypisch- eingeräumt sind und dass ein Auftrag und die Bereitschaft der Eltern für eine (Zusammen)-Arbeit an diesen Defiziten besteht. Dazu werden Methoden, Interventionen und Assistenzen angeboten, die systemisch orientiert sind und vor allem die Handlungsebene und Befähigungspotentiale im Blick haben. Die Interventionen und Assistenzen greifen bereits während der Unterbringungsphase und werden teilweise auch schon parallel in der Familie durchgeführt.

Grundlage der angewandten Methoden und Interventionen sind entweder bereits vorliegende Einschätzungen der Helfersysteme oder Erkenntnisse aus der Fah-Eingangsdiagnostik bzw. Ergebnisse  aus einem D.I.N.O. – Auftrag.

In allen drei Hilfeformen bleibt der emotionale Bezugspunkt in der Regel die Herkunftsfamilie. Eine Rückkehr dorthin wird angestrebt oder bleibt zumindest offen. Im Einzelfall ist es denkbar und mit dem ergebnisoffenen Anspruch der Konzepte vereinbar, Kinder/Jugendliche aufzunehmen(in der Regel aus anderen Unterbringungs- und Hilfeformen), die nicht in ihr Herkunftsmilieu zurück können. In diesen Fällen steht die Klärung der Beziehungen als Moment der Entlastung und Voraussetzung des Gelingens des Hilfegeschehens.

Weitere Schritte zur Ausdifferenzierung der Unterbringungs- und Interventionsformen im Rahmen der Inobhutnahme haben zur Entwicklung des Konzepts „Interim“  geführt. Mit dem Kriseninterventionskonzept INTERIM sind niedrigschwellige und eigenständige Betreuungsarrangements verbunden. Je nach dem Betreuungsaufwand, der Kooperationsfähigkeit und dem Schutzbedarf im Einzelfall sind unterschiedlich intensiv betreute Wohn- und Lebensformen im Rahmen einer WG oder im Einzelwohnen denkbar.

INTERIM schließt somit an das Regelangebot der Inobhutnahme in der DINO-Gruppe an. Bei Bedarf und entsprechender sozialpädagogischer Einschätzung ist auch eine Anschlussfähigkeit an andere Konzepte wie „Passage“ oder „ISE“ denkbar.

Generell ist das niedrigschwellige Betreuungsangebot über INTERIM eine kurzfristige und/oder kurzzeitige Betreuungsalternative in zugespitzten eskalierenden Betreuungssituationen.

Die begleitende Unterstützung und Beratung familiärer Bereitschaftspflegefamilien(FBB) vervollständigt vorerst unser Kriseninterventionsspektrum. Ziel des Angebotes ist, (Kleinst-) Kinder, die in Obhut genommen werden müssen, in einem familialen Rahmen unterbringen zu können. Die Kinder sollen in dieser emotional sehr belastenden Lebenssituation in der Bereitschaftspflegefamilie die erforderliche Geborgenheit und Sicherheit sowie individuelle Unterstützung erfahren.

„ Bei allem Guten bin ich dabei“

Pater Cyprian Fröhlich
(Gründer des Seraphischen Liebeswerks 1889)

Seit mehr als 125 Jahren füllt das Seraphische Liebeswerk e.V. die Idee mit Leben, Kindern in Notsituationen mit konkretem Engagement zur Seite zu stehen. Heute brauchen wir Ihre Hilfe, um diese Aufgabe fortzuführen.

Nähe tut gut. Machen Sie mit!